Wichtige Informationen zu Ihrer Behandlung

Was muss ich beim 1. Termin einer Therapie beachten?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihr gültiges Rezept, Ihre Versichertenkarte und gegebenenfalls den Betrag für Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil an den Behandlungskosten mit.

Wann muss mit der Behandlung begonnen werden?

Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin einen dringlichen Behandlungsbedarf diagnostiziert hat. In diesem Fall muss die entsprechende Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.

Unterbrechung der Behandlung

Zwischen den einzelnen Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Ausnahmen bilden eine Unterbrechung durch Krankheit oder Urlaub.

Gesetzliche Zuzahlung

Bei verschriebener Physiotherapie werden die Kosten von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Erwachsene Personen (ab 18 Jahre) zahlen bei Behandlungsbeginn in der Praxis eine Gebühr. Dies ist die gesetzliche Zuzahlung nach§ 32 SGB V und beträgt 10% des jeweiligen Kassensatzes + 10€ Rezeptgebühr und wird in vollem Umfang an Ihre Krankenkasse weitergegeben. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütung erhöhen, sondern komplett Ihrer Krankenkasse gehören. Die Tatsache, dass wir die Zuzahlung für die Rezepte von den Patient*innen einfordern müssen, erhöht lediglich unseren Verwaltungsaufwand. Sie erhalten für alle Zuzahlungen von uns eine Quittung, die Sie ggf. zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Falle einer Gebührenbefreiung entfällt diese Gebühr.

Ausfallgebühr/Stornogebühr

Unsere Praxis ist eine reine Bestellpraxis und wir behandeln Patient*innen nur nach verbindlicher Terminvereinbarung.

Eine Ausfallgebühr wird immer dann erhoben, wenn

  • Sie nicht 24 Stunden vorher abgesagt haben
  • Ihren Termin vergessen haben
  • zwar zur Behandlung erscheinen, aber ohne gültiges Rezept


Sagen Sie so früh wie möglich Ihren Termin ab. Wir bemühen uns immer um Ersatz. Sie können Ihren Termin jederzeit persönlich, per Telefon oder per Mail absagen. Unser Anrufbeantworter wird auch am Wochenende abgehört.

...es ist uns keine Freude eine „Ausfallgebühr“ zu kassieren, aber auch wir müssen kostendeckend arbeiten. Aus diesem Grund machen wir keine Ausnahmen.

Dauer der Behandlungen

Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 10 und 60 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor- und Nachbereitung der Physiotherapie ist Bestandteil der Behandlungszeit. Die Bestellzeit sollte von Ihnen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Therapiebericht

Der Therapiebericht wird vom Therapeuten verfasst, falls dies laut Rezept von Ärztin/Arzt gefordert wird. Das Verfassen des Berichtes ist Teil der Behandlung und wird von uns direkt an die Arztpraxis übersendet.